ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ANWENDBARES RECHT UND RANGORDNUNG

Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien sind in nachfolgender Reihenfolge massgebend:

  • Der abgeschlossene schriftliche Beratervertrag
  • Die Offerte/ das Angebot Ruum-Harmonie GmbH
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ruum-Harmonie GmbH (AGB)
  • Die Ausschreibung des Auftraggebers
  • Die SIA-Normen und -Reglemente

Das Schweizerische Recht.

2. SORGFALTSPFLICHT

Die Ruum-Harmonie GmbH wahrt die Interessen des Auftraggebers, insbesondere die Erreichung seiner Ziele, nach bestem Wissen und Gewissen und erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen in Übereinstimmung der allgemein anerkannten Regeln des jeweiligen Fachgebiets.

3. VERTRAULICHKEIT

Die Ruum-Harmonie GmbH behandelt das Wissen aus der Auftragsbearbeitung gemäß den ethischen Richtlinien des Berufsstandes bzw. verschärft durch eigene ethische Richtlinien vertraulich und verwendet es nicht zum Nachteil des Auftraggebers. Sofern keine anderslau-tende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, darf die Ruum-Harmonie GmbH den Namen des Auftraggebers und eine Kurzbeschreibung der Leistungen in die Referenzlisten aufnehmen. Weiterführende Richtlinien gemäss Datenschutz DSGVO.

4. VERÖFFENTLICHUNGEN

Die Ruum-Harmonie GmbH darf ihre Arbeiten unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers veröffentlichen. Sie hat auch das Recht, in entsprechenden Veröffentlichungen des Auftraggebers oder Dritter als Urheber genannt zu werden.

5. URHEBERRECHT

Das Urheberrecht an ihrem Werk verbleibt bei Ruum-Harmonie GmbH. Als Werke gelten insbesondere auch Entwürfe und Teile von Werken, sofern es sich um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt.

6. NUTZUNG VON ARBEITSERGEBNISSEN, AUFBEWAHRUNG VON DOKUMENTEN

Mit Bezahlung des Honorars steht dem Auftraggeber das Recht zu, die Arbeitsergebnisse von Ruum-Harmonie GmbH für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Ruum-Harmonie GmbH bewahrt die Dokumente im Original oder in geeigneter anderer, gebrauchsfähiger Form während zehn Jahren ab Beendigung des Auftrags auf. Diese Dokumente verbleiben im Eigentum von Ruum-Harmonie GmbH.

7. GEFAHRENABWEHR

Zur Abwehr von Schaden und Gefahr ist Ruum-Harmonie GmbH, in dringlichen Fällen auch ohne Einholung des Einverständnisses des Auftraggebers, befugt, sämtliche angemessenen Massnahmen zu ergreifen bzw. anzuordnen. Sie informiert den Auftraggeber umgehend.
Der Auftraggeber ergreift rechtzeitig alle zumutbaren Massnahmen, die geeignet sind, der Entstehung oder Vergrösserung eines Schadens entgegenzuwirken.

8. BEIZUG VON DRITTEN ZUR VERTRAGSERFÜLLUNG

Die Ruum-Harmonie GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten auf eigene Kosten Dritte beizuziehen und diesen Einsicht in die Unterlagen zu gewähren und Informationen zu unterbreiten. Ruum-Harmonie GmbH verpflichtet diese Dritten zur vertraulichen Behandlung der Kenntnisse.

9. HONORIERUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in CHF, exklusive Mehrwertsteuer. Die Ruum-Harmonie GmbH hat Anspruch auf Akontozah-lungen im Umfang der vertragsgemäss erbrachten Leistungen. Ist nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Ruum-Harmonie GmbH kann eine Sicherstellung des Honorars oder eine Vorauszahlung verlangen.

10. ZUSATZLEISTUNGEN

Alle Leistungen, die nicht schriftlich offeriert wurden, gelten als Zusatzleistungen. Diese müssen gegenseitig vereinbart werden. Ohne anderweitige Regelung werden diese Zusatzleistungen zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundenansätzen von Ruum-Harmonie GmbH verrechnet.

11. EINSATZ AUF DEM FELD

Während der Feldarbeiten ist der Zugang auf das Gelände für die notwendigen Personen und Geräte frei zu halten. Der Auftraggeber informiert Ruum-Harmonie GmbH im Voraus über erdverlegte Werkleitungen oder Bauten, welche einen Einfluss auf die Sicherheit der Personen und Güter und den Erfolg der Leistung haben könnten

12. FRISTVERLÄNGERUNG UND TERMINVERSCHIEBUNG

Erbringt eine Partei eine vereinbarte Leistung nicht fristgemäss, kann sie von der anderen Partei durch schriftliche Mahnung in Verzug gesetzt werden. Für die mahnende Partei verschieben sich die Fristen und Termine, zu deren Einhaltung sie sich verpflichtet hat, entsprechend. Ruum-Harmonie GmbH haftet nicht für Verzögerungsschäden, für die sie kein Verschulden zu vertreten hat.

13. BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Ruum-Harmonie GmbH verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgender Deckung:

  • CHF 5 Mio. pauschal pro Schadenereignis für Personen und Sachschäden zusammen (Die Leistungen pro Schadenereignis sind als Garantiesumme hierbei begrenzt auf CHF 5 Mio.)
  • CHF 500 000 für Schäden und Mängel an Bauten
  • CHF 500 000 für Vermögensschäden im Bereich Umweltberatung.

14. HAFTUNG

14.1         Allgemeines

Hängt die Erreichung der Ziele des Auftraggebers von Umständen ab, die ausserhalb des Einflussbereichs von Ruum-Harmonie GmbH liegen, ist eine Haftung von Ruum-Harmonie GmbH ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für nicht voraussehbare Entscheide von Dritten, etwa betreffend die Erteilung von Bewilligungen oder Krediten. Für die Leistungen von beigezogenen selbständigen Dritten, die im direkten Vertragsverhältnis zum Auftraggeber stehen, haftet Ruum-Harmonie GmbH nicht.
Für die Tätigkeiten von Dritten, die Ruum-Harmonie GmbH selber beigezogen hat, haftet Ruum-Harmonie GmbH nicht, sofern deren Beizug mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbart wurde und seitens Ruum-Harmonie GmbH die Wahl und die Instruktion des Dritten mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgten.
Ruum-Harmonie GmbH geht davon aus, dass

  • ihr seitens des Auftraggebers oder von ihm benannter Drittpersonen richtige und vollständige Informationen und Dokumente zur Auftragsabwicklung zur Verfügung gestellt werden.
  • von den Arbeitsergebnissen nicht auszugsweise Gebrauch gemacht wird.
  • die Arbeitsergebnisse nicht unüberprüft für einen nicht vereinbarten Zweck oder für ein anderes Objekt verwendet oder auf geänderte Verhältnisse übertragen werden.

Andernfalls lehnt Ruum-Harmonie GmbH gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung für dadurch entstandene Schäden ausdrücklich ab.
Macht ein Dritter von den Arbeitsergebnissen Gebrauch oder trifft er darauf basierende Entscheidungen, wird durch Ruum-Harmonie GmbH jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen, die aus der Verwendung der Arbeitsergebnisse allenfalls entstehen.

14.2      Beschränkung der Haftung

Im Falle einer Haftung von Ruum-Harmonie GmbH gegenüber dem Auftraggeber ist die Haftung beschränkt auf das 10-fache der Honorarsumme, die für die mit dem Schadenereignis zusammenhängende Tätigkeit bezahlt wurde, maximal aber auf die versicherte Summe.
Ruum-Harmonie GmbH haftet in keinem Fall für indirekten Schaden (Mangelfolgeschaden) und reinen Vermögensschaden.

15. GERICHTSSTAND

Zuständig für die Beurteilung von Streitigkeiten unter den Vertragsparteien sind die ordentlichen Gerichte am Ort der betroffenen Niederlassung von Ruum-Harmonie GmbH.